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Energieeffizient Bauen

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Errichtung, Herstellung oder der Ersterwerb von Wohngebäuden einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen.

Geförderte KfW-Effizienzhäuser müssen eines der nachfolgend erläuterten energetischen Niveaus erreichen. Zum Nachweis des energetischen Niveaus sind der Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) und der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche des Gebäudes bezogene Transmissionswärmeverlust (HT´) von einem Sachverständigen zu ermitteln. Das angestrebte KfW-Effizienzhaus-Niveau ist mit Antragstellung durch einen Sachverständigen zu bestätigen. Gerne stehe ich Ihnen kompetent zur Seite.

KfW-Effizienzhaus 40 (EnEV 2009)

KfW-Effizienzhäuser 40 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 40% und einen Transmissionswärmeverlust (HT´) von 55% der errechneten Werte für das Referenzgebäude der EnEV2009 nicht überschreiten. Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nach EnEV2009 gewisse Höhen nicht übersteigen. Hier ist jedes Haus individuell zu betrachen.

Passivhaus

KfW-Effizienzhäuser 55 dürfen einen Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 55% und einen spezifischen Transmissionswärmeverlust (HT´) von 70% der errechneten Werte für das Referenzgebäude der EnEV2009 nicht überschreiten. Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nach EnEV2009 gewisse Höhen nicht übersteigen. Hier ist jedes Haus individuell zu betrachen.

Passivhaus: Gefördert werden in der Programmvariante auch Gebäude, deren Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) und Jahres-Heizwärmebedarf (Qh) nach dem Passivhaus-Projektierungspaket (PHPP) durch einen Sachverständigen nachgewiesen werden.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) nicht mehr als 40 kWh pro m² Gebäudenutzfläche (AN) und der Jahres-Heizwärmebedarf (Qh) nicht mehr als 15 kWh pro m² Wohnfläche betragen.

KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV 2009)

KfW-Effizienzhäuser 70 dürfen einen Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 70% und einen spezifischen Transmissionswärmeverlust (HT´) von 85% der errechneten Werte für das Referenzgebäude der EnEV2009 nicht überschreiten. Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nach EnEV2009 gewisse Höhen nicht übersteigen. Hier ist jedes Haus individuell zu betrachen. Gerne berate ich Sie hierzu.

Wie sind die Konditionen?

Finanziert werden bis zu 100% der Bauwerkskosten (Baukosten ohne Grundstück), maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit.